die Arbeitsrechtliche Kommission RWL hat sich am 31.05.2023 geeinigt, dass, in für uns geltende Tarif- BAT-KF, die gleichen Entgelterhöhungen und Inflationsausgleichsprämien gezahlt werden, wie im TVöD-VKA.
Über die Einzelheiten dieser erfreulichen Einigung und die Umsetzung in unserer Einrichtung, möchten wir Euch heute gerne wie folgt informieren:
Wir erhalten Zahlung einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 €. Diese Auszahlung erfolgt bei uns im Juli 2023.
Die Auszubildenden und die Praktikantinnen erhalten 620 €. Für Teilzeitkräfte wird die Inflationsausgleichsprämie anteilig gezahlt.
Wir erhalten Zahlung einer monatlichen Inflationsausgleichsprämie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von 220 €
Die Auszubildenden und die Praktikantinnen erhalten 110 €. Für Teilzeitkräfte wird die Inflationsausgleichsprämie anteilig gezahlt.
Das bedeutet im Monat Juli erhalten wir die Nachzahlung der einmalige Inflationsprämie und die reguläre monatliche Inflationsprämie:
für Vollbeschäftigte:
240,00€+ 220,00€= 1460,00€ (für Teilzeitkräfte anteilig)
für Auszubildenden und die Praktikantinnen:
620,00€+110,00€= 730,00€
Die Tabellenentgelte werden ab dem 01.03.2024 um 200€ angehoben und um 5,5 % erhöht. Mindestens jedoch um 340€
Die Tabellenentgelte für die Auszubildenden und die Praktikantinnen werden ab dem 01.03.2024 um 150€ erhöht.
Eine Beispielrechnung für Teilzeitkräfte:
1240 Euro (Einmalzahlung) geteilt durch 39 Std. (WochenStunden Vollzeit)
= 31,79€ pro Stunde
Wenn Du 20 Std. in der Woche Arbeitest bedeutet das:
31,79€ x 20 Std. ergibt eine Einmalzahlung von 635,89€
genauso bei der monatlichen Inflationsprämie:
220€ (monatlich) geteilt durch 39 Std. (WochenStunden Vollzeit)
= 5,64€ pro Stunde
Wenn Du 20 Std. in der Woche Arbeitest bedeutet das:
5,64€ x 20 Std. ergibt das monatlich 112,82€
Falls Ihr noch Fragen habt, meldet Euch gerne
Liebe Grüße
Eure