Es gibt viele Regelungen für verschiedene Lebenslagen, die in unserem Tarifvertrag (BAT-KF) geregelt sind. Zu all dem geben wir Euch gerne sämtliche Informationen. Als Beispiel:

• Urlaubsregelung

• Entgelt im Krankheitsfall

• Betriebliches Eingliederungsmanagement

• Eingruppierung

• Kinderzuschlag

• Kinderkrankentage & Stillzeit

• Dienstvereinbarungen

• Rente  & Altersteilzeit

• u.v.m

Es liegt unter anderem in der Verantwortung der MAV mit der Dienststellenleitung verschiedene Regelungen auszuhandeln, die in unserem Tarifvertrag nicht oder nur „schwammig“ geregelt sind. Als Beispiel ist da Regelung der gleitenden Arbeitszeit in der Verwaltung zu nennen oder auch die Regelung von Stunden und Pausenzeiten während eines 24 Stunden-Dienstes.

Wir haben eine Broschüre mit vielen Einzelheiten erstellt, die wir Euch gerne zuschicken können. Nutzt dafür bitte unser Kontakt-Formular und gebt dort Eure dienstliche eMail-Adresse an, weil wir diese Broschüre aus Datenschutz-Gründen nicht an private Mail-Adressen verschicken.

Uns als MAV freut es natürlich sehr, dass wir dieses Wort etablieren konnten und es nun Einzug in unsere Alltagssprache gefunden hat. Wir finden, es klingt viel besser und beschreibt unsere Dienststellen auch detaillierter als das Wort „Konzern“.

Unsere Unternehmensfamilie besteht aus vier einzelnen Gesellschaften, die alle als gemeinnützig anerkannt sind (siehe Wikipedia). Im einzelnen sind das:

Alles in allem sind wir etwa 1000 Kolleg:innen in verschiedensten Bereichen wie Hauswirtschaft, Haustechnik, Verwaltung, Therapeutik und natürlich Pädagogik.

Aufgrund der räumlichen Entfernung, wurde die Entscheidung getroffen, dass die Jugendhilfe Holzminden eine eigene MAV gebildet hat. Dennoch stehen wir in einem engen Austausch und beraten uns gegenseitig zu verschiedenen Themen.

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