Unsere Arbeitswelt ist in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Es gibt viel zu beachten, sich zu merken und zu organisieren; schwierig alle Details im Kopf zu behalten, besonders wenn sich Lebensumstände ändern, weil ich z.B. ein Kind bekommen habe oder leider Langzeiterkrankt bin. Im folgenden findet Ihr einige Beispiele bei denen wir Euch gerne Beraten.

Eines vorab: wir können und dürfen keine Rechtsberatung anbieten, da wir nicht juristisch ausgebildet sind. Dennoch wissen wir eine Menge darüber; vor allem wissen wir wo es steht und zu finden ist. Darunter fallen Informationen zu unserem Tarifvertrag (BAT-KF), Arbeitszeiten, Urlaub, usw.

Der BAT-KF gibt sehr genau vor, wie Mitarbeitende eingruppiert und eingestuft werden und ist abhängig von der Tätigkeit und der Betriebszugehörigkeit. Gerne prüfen wir mit Euch, ob das bei Euch alles passt. Das gilt für ALLE, die bei uns beschäftigt sind.

Auch in diesem Bereich können wir Euch viele Informationen geben. Angefangen von dem Beantragen des Kinderzuschlags über die Kinderkrankentage bis hin zur Stillzeit.

Alle Mitarbeitende im kirchlichen oder diakonischen Dienst sind Sie bei der KZVK Pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber zahlt jeden Monat zusätzlich zu dem Gehalt Beiträge an die KZVK. Dadurch erhältst Du im Alter neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche Zusatzrente. Die Zusatzrente kann als Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
Die KZVK-Rente errechnet sich aus Versorgungspunkten. Wie viele Versorgungspunkte Du erhältst, hängt von dem zusatzversorgungspflichten Entgelt, dem Gehalt, und dem Alter ab.
Weitere Informationen unter: www.kzvk-dortmund.de


Überdies besteht die Möglichkeit eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung abzuschließen. Dabei wird eine Summe direkt von dem Bruttogehalt in eine Pensionskasse eingezahlt. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber bezuschusst.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Möglich ist die Altersteilzeit für Mitarbeitende ab dem 55. Lebensjahr für maximal 6 Jahre.

Dabei sind zwei Zeitmodelle möglich:

Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Dies kann zum Beispiel mit halben Arbeitstagen oder weniger Arbeitstagen pro Woche realisiert werden.

Blockmodell:Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet.

Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Altersteilzeit erst sechs Jahre vor dem frühestmöglichen Beginn der Altersrente beginnen kann.

Es gibt natürlich noch weitere Themenfelder, über die wir Euch gerne informieren. Zu nennen wäre da z.B. die Urlaubsregelungen, Arbeitszeitmodelle, usw. Schickt uns gerne eine E-Mail, ruft uns an (Kontakt) oder vereinbare Online einen Termin

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